Tiny House Baugenehmigung » Alle Infos im Überblick
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Tiny House Baugenehmigung im Überblick: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Leben in einem Tiny House – das verspricht Flexibilität, Nachhaltigkeit und ein minimalistisches, aber auch gemütliches Lebensgefühl. Kein Wunder also, dass sich immer mehr Menschen für den kleinen Wohntraum interessieren. Doch vor dem Wohnen hat die Bürokratie die Vorschriften gesetzt: Einfach auf ein Stück Land ein Minihaus bauen geht nicht – es gilt rechtliche Vorgaben zu beachten. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Tiny House Baugenehmigung.

Wann ist eine Baugenehmigung für ein Tiny House notwendig? Und welche Anforderungen an das Modulhaus gelten eigentlich? Wie gehst du am besten bei der Tiny House Baugenehmigung vor? Diese Fragen beantworten wir dir – wenn du danach immer noch Fragen hast, wende dich gern direkt an uns!

Baurechtliche Einordnung – entscheidend für die Tiny House Baugenehmigung

Die baurechtliche Einordnung eines Tiny Houses und damit die Frage nach der Notwendigkeit einer Baugenehmigung hängen maßgeblich von der geplanten Nutzung ab. Grundsätzlich lassen sich drei Kategorien unterscheiden: Dauerhaftes Wohnen, Nutzung als Ferien- oder Wochenendhaus und Nutzung als Wohnwagen.

  • Dauerhaftes Wohnen: Soll das Tiny House als dein Hauptwohnsitz dienen, gelten die gleichen baurechtlichen Anforderungen wie für ein konventionelles Haus. Das bedeutet, es muss an die öffentliche Kanalisation und Wasserversorgung angeschlossen sein, den Vorgaben des Bebauungsplans entsprechen und die baurechtlichen Abstandsflächen einhalten – das gilt auch für autarke Tiny Houses. In einigen Bundesländern existieren jedoch Sonderregelungen für Tiny Houses, die die Anforderungen an Größe und Ausstattung etwas flexibilisieren.
    Ein Sonderfall ist dauerhaftes Wohnen auf einem Campingplatz: Ist der Platz für die Wohnnutzung im Bebauungsplan eingetragen, benötigst du keine Tiny House Baugenehmigung.
  • Nutzung als Ferienhaus oder Wochenendhaus: Die baurechtlichen Anforderungen für Tiny Houses, die als Ferien- oder Wochenendhäuser genutzt werden sollen, sind geringer als für dauerhafte Wohneinheiten. Sie müssen in der Regel nicht an die öffentliche Kanalisation und Wasserversorgung angeschlossen sein. Dennoch müssen sie den Vorgaben des Bebauungsplans entsprechen und die Abstandsflächen einhalten. Eventuell kann eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich sein. Beachte, dass in diesen Kleinhäusern Dauerwohnen und damit die Anmeldung eines Erstwohnsitzes in der Regel nicht gestattet ist.
  • Nutzung als Wohnwagen: Tiny Houses auf Rädern (Wohnwagen) gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge und unterliegen daher nicht den baurechtlichen Vorschriften. Sie können auf Campingplätzen oder Privatgrundstücken aufgestellt werden, sofern die dafür geltenden Regeln und Auflagen beachtet werden. In einigen Fällen kann allerdings eine Sondernutzungserlaubnis vonnöten sein.
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Wann braucht man eine Baugenehmigung? Abhängig von Nutzungsart, Bundesland und regionalen Vorschriften

Neben der Nutzungsart (dauerhaftes Wohnen, Ferienhaus, Wohnwagen) spielt auch das Bundesland und die konkrete Region bei der Frage nach der Baugenehmigung für ein Tiny House eine entscheidende Rolle. Die baurechtlichen Regelungen und Anforderungen variieren von Bundesland zu Bundesland und können sogar innerhalb eines Bundeslandes durch regionale Vorschriften weiter differenziert sein.

  • Bundeslandspezifische Regelungen
    Jedes Bundesland hat eigene Bauordnungen und Verordnungen, die die Anforderungen an Baugenehmigungen festlegen. Diese Regelungen können sich in Bezug auf die Größe, Ausstattung, Erschließung und andere Aspekte von Tiny Houses unterscheiden. Daher ist es für dich unerlässlich, dich vor Baubeginn über die genauen Regelungen in deinem Bundesland zu informieren.
  • Regionale Vorschriften
    Zusätzlich zu den bundeslandspezifischen Regelungen können auch Kommunen und Gemeinden eigene Verordnungen und Satzungen erlassen, die weitere Anforderungen an Tiny Houses festlegen. Diese regionalen Vorschriften können z.B. die zulässige Größe und Höhe des Tiny Houses, die Gestaltung des Außenbereichs oder die Brandschutzvorschriften betreffen.
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Tiny Houses in Deutschland: Baugenehmigungen verständlich erklärt

Die Anforderungen an Baugenehmigungen für Tiny Houses variieren je nach Bundesland und Nutzungsart. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, erläutern wir in diesem Abschnitt die wichtigsten Regelungen für Tiny Houses in den einzelnen Bundesländern.

Zuvor klären wir noch die wichtigsten Begriffe aus dem Baurecht:

  • Verfahrensfrei: Bei verfahrensfreien Bauvorhaben ist kein formeller Bauantrag oder Genehmigungsprozess erforderlich. Du kannst mit den Bauarbeiten beginnen, ohne die Bauaufsichtsbehörde vorher einzuschalten. Verfahrensfreie Bauvorhaben sind in der Regel kleinere Maßnahmen, die als geringfügig und risikoarm für die Sicherheit oder das öffentliche Interesse eingestuft werden.
  • Genehmigungsfrei: Ähnlich wie verfahrensfreie Vorhaben, benötigen genehmigungsfreie Bauvorhaben keine formelle Baugenehmigung. Du musst die Baumaßnahme jedoch der zuständigen Baubehörde melden. So ist die Behörde informiert und kann im Nachhinein prüfen, ob alles den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Bei diesem Verfahren ist zwar eine Baugenehmigung erforderlich, der Prozess ist aber deutlich weniger umfangreich und zeitaufwändig als das normale Baugenehmigungsverfahren. Das vereinfachte Verfahren gilt meist für Bauvorhaben, die einfacher gestaltet sind oder geringere Auswirkungen auf die Umgebung oder die Öffentlichkeit haben. Auch im vereinfachten Verfahren müssen bestimmte Unterlagen eingereicht und Anforderungen erfüllt werden.

 

Rechtliche Vorschriften der Bundesländer im Überblick:

  • Baugenehmigung Baden-Württemberg
    • genehmigungsfrei auf Flächen mit Bebauungsplan nach §30 BauGB
    • ansonsten: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
  • Baugenehmigung Bayern
    • verfahrensfrei bis zu 75m3 Rauminhalt (brutto)
    • genehmigungsfrei auf Flächen mit Bebauungsplan nach §30 BauGB
    • ansonsten: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
  • Baugenehmigung Berlin
    • verfahrensfrei bis zu 10m2 Grundfläche (brutto) & eingeschossig
    • genehmigungsfrei auf Flächen mit Bebauungsplan nach §30 BauGB
    • ansonsten: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
  • Baugenehmigung Brandenburg
    • genehmigungsfrei auf Flächen mit Bebauungsplan nach §30 BauGB
    • ansonsten: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
  • Baugenehmigung Bremen
    • verfahrensfrei bis zu 10m2 Grundfläche (brutto) & eingeschossig
    • genehmigungsfrei auf Flächen mit Bebauungsplan nach §30 BauGB
    • ansonsten: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
  • Baugenehmigung Hamburg
    • genehmigungsfrei auf Flächen mit Bebauungsplan nach §30 BauGB
    • ansonsten: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
  • Baugenehmigung Hessen
    • genehmigungsfrei auf Flächen mit Bebauungsplan nach §30 BauGB
    • ansonsten: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
  • Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern
    • verfahrensfrei bis zu 10m2 Grundfläche (brutto) & eingeschossig
    • genehmigungsfrei auf Flächen mit Bebauungsplan nach §30 BauGB
    • ansonsten: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
  • Baugenehmigung Niedersachsen
    • genehmigungsfrei auf Flächen mit Bebauungsplan nach §30 BauGB
    • ansonsten: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
  • Baugenehmigung Nordrhein-Westfalen
    • genehmigungsfrei auf Flächen mit Bebauungsplan nach §30 BauGB
    • ansonsten: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
  • Baugenehmigung Rheinland-Pfalz
    • genehmigungsfrei auf Flächen mit Bebauungsplan nach §30 BauGB
    • ansonsten: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
  • Baugenehmigung Saarland
    • verfahrensfrei bis zu 10m2 Grundfläche (brutto) & eingeschossig
    • genehmigungsfrei auf Flächen mit Bebauungsplan nach §30 BauGB
    • ansonsten: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
  • Baugenehmigung Sachsen
    • verfahrensfrei bis zu 10m2 Grundfläche (brutto) & eingeschossig
    • genehmigungsfrei auf Flächen mit Bebauungsplan nach §30 BauGB
    • ansonsten: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
  • Baugenehmigung Sachsen-Anhalt
    • verfahrensfrei bis zu 10m2 Grundfläche (brutto) & eingeschossig
    • genehmigungsfrei auf Flächen mit Bebauungsplan nach §30 BauGB
    • ansonsten: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
  • Baugenehmigung Schleswig-Holstein
    • genehmigungsfrei auf Flächen mit Bebauungsplan nach §30 BauGB
    • ansonsten: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
  • Baugenehmigung Thüringen
    • verfahrensfrei bis zu 10m2 Grundfläche (brutto) & eingeschossig
    • genehmigungsfrei auf Flächen mit Bebauungsplan nach §30 BauGB
    • ansonsten: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Dauerhaft im Tiny House leben – diese Merkmale muss dein Minihaus vorweisen

Möchtest du dein Tiny House dauerhaft bewohnen, gilt es als Wohngebäude – damit benötigst du in den meisten Fällen eine Baugenehmigung (Ausnahme: Campingplatz). Dabei muss dein Modulhaus einige Voraussetzungen erfüllen, um als dauerhafte Wohnstätte zu gelten.

  • die Aufenthaltsräume müssen eine Höhe von 2,40m aufweisen
  • es benötigt Küche und Badezimmer
  • Bad und Toilette müssen belüftet sein (oder über eine Lüftungsanlage verfügen)
  • bei Holzhäusern ist eine Blitzschutzanlage vorgeschrieben
  • die Treppen, Türen und Fenster müssen die Vorgaben aus der jeweiligen Landesbauordnung erfüllen
  • das Tiny House muss die geltenden Brandschutzverordnungen erfüllen
  • ab einer Grundfläche von 50m2 müssen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt sein
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Tiny House Baugenehmigung – so funktioniert es

Damit du eine Baugenehmigung für dein Tiny House erhältst, benötigst du jemanden an deiner Seite, der bauvorlagenberechtigt ist, also einen Architekten oder Bauingenieur. Grundsätzlich sind die Schritte dabei wie folgt:

  1. Grundstück prüfen: Stelle sicher, dass das Grundstück, auf dem du das Tiny House errichten möchtest, baurechtlich dafür geeignet ist. Es muss sich in einem ausgewiesenen Baugebiet befinden.
  2. Bauvoranfrage stellen: Reiche eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Baubehörde ein, um vorab zu klären, ob dein Tiny House grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
  3. Bauantrag vorbereiten: Bereite den Bauantrag vor. Das umfasst:
    • Ausfüllen des Antragsformulars
    • Einreichung detaillierter Baupläne und Zeichnungen
    • Lageplan des Grundstücks
    • Baubeschreibung
  4. Erforderliche Nachweise: Füge erforderliche Nachweise hinzu, wie zum Beispiel Standsicherheitsnachweise, Brandschutzkonzept und ggf. eine Abwasserentsorgungslösung.
  5. Einreichung des Antrags: Reiche den vollständigen Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde ein.
  6. Bearbeitungszeit abwarten: Warte auf die Bearbeitung und Entscheidung der Behörde. Dies kann einige Wochen bis Monate dauern.
  7. Baugenehmigung erhalten: Erhalte die schriftliche Baugenehmigung und beachte alle darin enthaltenen Auflagen.

Nachdem du deine Tiny House Baugenehmigung erhalten hast, kannst du loslegen. Wenn das Modulhaus fertig gebaut ist, wird die Bauaufsichtsbehörde es auf baurechtliche und bautechnische Vorgaben prüfen und abnehmen – und danach kannst du deinen Wohntraum leben.

Baugenehmigung fürs Tiny House – unser Fazit

Das Leben in einem Tiny House verheißt Freiheit, Nachhaltigkeit und ein gemütliches, minimalistisches Wohngefühl. Doch bevor du deinen Traum vom kleinen Eigenheim verwirklichen kannst, gilt es, sich den bürokratischen Hürden zu stellen. Eine Baugenehmigung ist in den meisten Fällen notwendig, insbesondere wenn du das Tiny House als dauerhaften Wohnsitz nutzen möchtest. Dabei variieren die Anforderungen je nach Bundesland und Nutzung, weshalb eine gründliche Vorbereitung und fachkundige Unterstützung entscheidend sind.

Lass dich von den Vorschriften nicht entmutigen! Mit einer sorgfältigen Planung und der Beachtung der rechtlichen Vorgaben kannst du deinen Wohntraum erfolgreich realisieren. Informiere dich frühzeitig, kläre alle offenen Fragen mit den zuständigen Behörden und nutze die Möglichkeit einer Bauvoranfrage, um Unsicherheiten zu vermeiden. Kläre dein Vorhaben auch mit deinen zukünftigen Nachbarn ab, um eventuelle Missverständnisse und Probleme frühzeitig klären zu können. Sobald du die Baugenehmigung in den Händen hältst, steht deinem Tiny House nichts mehr im Wege – und du kannst bald dein neues, kleines Zuhause genießen.

Es mag ein wenig Aufwand bedeuten, doch die Vorfreude und das Ergebnis sind es wert: ein Leben, das deinen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Viel Erfolg auf dem Weg zu deinem Tiny House!

Lela Schön