Freizeitimmobilie: Möglichkeiten von Tiny Haus bis Holzchalet
Ob eines unserer Tiny Häuser zum Reisen oder eines der Chalets zum fest abstellen – beide Möglichkeiten eignen sich ideal als Freizeitimmobilie. Dabei können die Chalets auf Streifenfundamenten abgestellt und an normale Hausanschlüsse angeschlossen werden – die Größe der Häuser, der komfortable Sanitärbereich und die vollausgestattete Küche bieten unheimlich viel Komfort. Ein mobiles Holzchalet gibt es bei uns schon ab 60.000 EUR. Die Tiny Häuser gibt es, je nach dem, ob sie autark konzipiert sind oder nicht, ab 65.000 EUR.
Im Folgenden finden Sie einer Übersicht verschiedener Arten von Ferienhäusern sowie was es beim Aufstellen zu beachten gibt. So gelingt der Traum vom eignen Wochenendhaus:
Chalet Canada |
Wochenendhaus Belgien |
Ferienhaus Schottland |
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Ab 125.000 € | Ab 89.900 € | Ab 80.030 € |
Wohin kann ich meine Freizeitimmobilie abstellen?
- Privatgrundstücke
- Ferienparks
- Campingplätze
- Sondergebiet (, dass der Erholung dient)
- Tiny Haus Siedlungen/Dörfer
Tiny Häuser:
Je nach Verwendung können Sie ihr Tiny Haus fast überall platzieren. Wenn Sie es als Wochenendhaus oder Ferienhaus nutzen und damit nicht reisen möchten, benötigen Sie lediglich eine Abstellgenehmigung, wenn Sie es auf privatem Grund abstellen. Da unsere Tiny Häuser autark oder mit festen Anschlüssen bestellbar sind, entscheiden Sie, was am besten zu Ihnen passt.
Ihre Freizeitimmobilie auf dem Campingplatz
Wie finde ich das richtige Modell?
- Wie möchten Sie das Haus nutzen?
- Wo möchten Sie das Haus abstellen?
- Was sind Ihre Wünsche und Vorstellungen?
Warum ein Chalet oder Tiny Haus von der Vital Camp GmbH?
Sie profitieren von unserem großen Netzwerk und wir unterstützen Sie bei allen wichtigen Komponenten:
- Bauberatung/Kostenplanung
- Bauvoranfrage/Bauantrag
- Organisation des Transportes
- Grundstücksvorbereitungen
Wenn Sie ein Haus mit uns bauen, können Sie sich sicher sein, dass wir Sie auf Ihrem Weg begleiten und Ihnen immer mit Rat und Tat zu Seite stehen.
Alle Infos im Überblick:
Anmerkungen
Orte |
Baugenehmigung | Erschließen des Grundstücks |
Campingplatz | nein, bauen nach Campingplatzverordnung | Erschließen meistens durch Campingplatz |
Privatgrundstück | ja, immer | obliegt Grundstückeigentümer |
Sondergebiet | ja, aber tolerantere Bebauungspläne | obliegt Grundstückseigentümer |
Ferienpark | nein, bauen nach individueller Verordnung | Erschließen meistens durch Ferienpark |
Tiny Haus Siedlung | variiert je nach Siedlung |
Ein Tiny Haus als Freizeitimmobilie:
Anmerkungen
Orte |
Baugenehmigung | Erschließen des Grundstücks |
Campingplatz | grundsätzlich keine Baugenehmigung notwendig, es sei denn es wird ein fester Wohnsitz angemeldet.
meistens erforderlich: Abstellgenehmigung |
bei autarken Häusern nur Strom und eine Fischwasserleitung in der Nähe erforderlich. |
Privatgrundstück | ||
Sondergebiet | ||
Ferienpark | ||
Tiny Haus Siedlung |
Sie haben Fragen oder möchten persönlich mit uns in Kontakt treten? Schreiben Sie uns gern eine E-Mail an info@vital-camp-living.de oder rufen uns unter 05606/5589990 an.