Tiny Houses Baugenehmigung und Grundstückssuche

Baugenehmigung für ein Tiny HouseDie kleinen Häuser bilden einen der großen Wohntrends der letzten Jahre. Tiny Houses sind mobile Holzhäuser mit meist nicht mehr als 25 Quadratmetern Wohnfläche. Doch entgegen hartnäckigen Gerüchten befreien geringe Wohnfläche und Mobilität nicht von einer Baugenehmigung. So folgt bei vielen Interessenten schnell die Ernüchterung. Denn nur selten sind die kleinen Häuschen mit dem örtlichen Bebauungsplan vereinbar. Wie es mit dem Aufstellen des Tiny Houses dennoch klappt, verrät der folgende Artikel.

Wichtig: Für unsere Kunden stellen wir eigene Bauexperten bereit, die Sie bei der Suche nach dem passenden Grundstück ebenso wie bei der Baugenehmigung unterstützen. Fordern Sie jetzt mehr Informationen an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin.

Egal, ob Wolkenkratzer oder Gartenhaus – Grundsätzlich benötigt alles, was auf deutschem Grund aufgestellt oder gebaut wird, eine Baugenehmigung. Das gilt auch für Tiny Houses. Zumindest dann, wenn sie länger auf einem Grundstück stehen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn das Minihäuschen lediglich als eine Art Wohnwagen genutzt wird. In diesem Fall benötigt es lediglich eine Straßenzulassung.

Modell Frankreich

Modell Canada

Modell Österreich

Tiny House mit Stellplatz Tiny Home Vital Camp Living
Schlüsselfertig Schlüsselfertig Schlüsselfertig

Weitere Tiny Houses

Fahrzeug oder Gebäude

Oft kursiert das Gerücht, dass Tiny Houses auf Rädern keine Baugenehmigung benötigen, da es sich um Fahrzeuge handele. Schließlich benötigt ein PKW-Anhänger oder Wohnwagen auch keine Genehmigung durch das Bauamt.

Zwar gilt ein solches Wohnmobilheim im Straßenverkehr aus rechtlicher Sicht tatsächlich als Fahrzeug, sein Status ändert sich jedoch, wenn es länger auf einem Grundstück steht. Von dort an gilt es als Gebäude der Gebäudeklasse 1. Damit unterliegt es der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Darin sind das allgemeine Baurecht, die Definition von Gebäuden und das Genehmigungsverfahren geregelt.

Konkrete Vorgaben für ein einzelnes Grundstück definiert der Bebauungsplan. Dieser wird von der örtlichen Gemeinde erstellt und gibt beispielsweise die Maße eines Gebäudes, Dachformen und Baustoffe vor. Häufig scheitern Tiny Houses an den hier definierten Auflagen.

Besondere Wohngebiete

Gute Chancen haben Tiny Houses auf Flächen, die als “Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung” definiert sind. Diese Flächen dienen dazu, den baulichen Charakter eines Gebietes beizubehalten und weiterzuentwickeln. In Gebieten, die sich durch alternative Wohnformen auszeichnen oder wo vergleichbare Häuser stehen, lohnt es sich genauer hinzuschauen.

Stellplatz auf Campingplätzen

Eine häufig genutzte Lösung bieten Parzellen auf Campingplätzen. Hier müssen Kleinhaus-Bewohner keinen Bauantrag stellen, auch wenn sie ihr Tiny House hier dauerhaft abstellen. So kommt es, dass Stellplätze auf Campingplätzen als Ersatzgrundstück dienen.

Diese Lösung hat allerdings einen Haken: Im Flächennutzungsplan sind Campingplätze normalerweise als Erholungsgebiete und nicht als Wohngebiete ausgewiesen. Das bedeutet, dass es untersagt ist, hier dauerhaft zu wohnen. Die meisten Gemeinden drücken jedoch ein Auge zu. Demnach gibt es eine hohe Dunkelziffer an Dauercampern. Allein in NRW wird die Zahl auf über 20.000 geschätzt.

Tiny House als Gewerbe

Bei der gewerblichen Nutzung beispielsweise als Büro kommen auch Grundstücke in Gewerbegebieten in Frage. Um sein Kleinhaus hier abstellen zu dürfen ist es allerdings erforderlich, in diesem ein Gewerbe anzumelden. Ferner gilt, dass das Grundstück erschlossen sein muss. Es muss also über einen Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Versorgungsnetz verfügen.