Tiny House Stellplatz: Diese Möglichkeiten gibt es
In Anlehnung an das Herkunftsland der Bewegung, den USA, sprechen Anhänger des Immer Menschen entdecken die Vorteile des kleinen Wohnens für sich. Hierzulande wären sicherlich noch deutlich mehr Kleinhäuser zu sehen, wenn die Problematik mit dem Baurecht nicht wäre. Denn häufig scheitert der Traum vom Tiny House daran, einen Stellplatz zu finden. Wir zeigen, was es für Möglichkeiten gibt.
Wer sein Kleinhaus lediglich als Wohnwagen nutzt, der benötigt keine Baugenehmigung. Anders gestaltet es sich bei der Nutzung als dauerhafter Erstwohnsitz, Ferien- oder Gartenhaus: In diesem Fall erfordert das Aufstellen eines Minihauses eine Baugenehmigung. Auch die geringe Größe oder die Mobilität befreit das Kleinhaus nicht von einem Antrag bei der Baubehörde. Zwar gelten mobile Häuser im Straßenverkehr aus rechtlicher Sicht als Fahrzeug oder Ladung. Sobald sie jedoch länger auf einem Grundstück steht, betrachtet es das deutsche Recht als Gebäude. Da das Baurecht Ländersache ist, kann die Art des Genehmigungsverfahren je nach Bundesland variieren.
Hier zunächst einige Häuser aus unserem Programm. Gerne berät Sie unser Experte zum Thema Baugenehmigung und Stellplatz:
Modell Frankreich |
Modell Canada |
Modell Australien |
Schlüsselfertig | Schlüsselfertig | Schlüsselfertig |
Von der Notlösung zur Lebensphilosophie
Der Ursprung der ersten Welle des Small House Movements liegt allerdings weniger in einer Lebensphilosophie begründet, sondern vielmehr in einer finanziellen Notlage. Als das Platzen einer Immobilienblase in den USA im Jahre 2007 eine Weltwirtschaftskrise auslöst, rückt der Traum vom Eigenheim für viele Amerikaner in unerreichbare Ferne. Small Houses finden als bezahlbare Alternative zu dieser Zeit eine wachsende Verbreitung.
Von dort aus treten sie ihren Siegeszug um die ganze Welt an. So gibt es Tiny House Communities mittlerweile auf dem ganzen Globus. Dabei spielt weniger der finanzielle Aspekt eine Rolle, sondern vielmehr die gesellschaftliche Einstellung.
Ausnahme Campingplatz
Es gibt jedoch auch eine Ausnahme, die sich Eigentümer der kleinen Häuser oft zu Nutze machen. So erfordert das Abstellen eines Tiny Houses auf einem Campingplatz Stellplatz keine Baugenehmigung – egal wie lange es dort steht. Ein Grund, warum viele Minihaus Eigentümer ihren Wohnsitz auf einen Campingplatz oder ein anderes Freizeitgrundstück ausweichen.
Wer sein Tiny House als Ferienhaus nutzen möchte, für den bietet der Stellplatz auf einem Freizeitgrundstück eine gute Möglichkeit. Gemäß Baurecht handelt es sich dabei um ein “Sondergebiet, das der Erholung dient”. Hier gelten zumeist gelockerte Vorschriften, was den Bau von Gebäuden angeht.
Rein rechtlich betrachtet ist es allerdings nicht erlaubt, seinen ersten Wohnsitz auf dem Campingplatz zu beziehen. Schließlich sind diese baurechtlich als Freizeitgrundstücke betitelt, was ein dauerhaftes Wohnen ausschließt. In der Realität sieht es jedoch so aus, dass die meisten Regionen Dauercamper dulden. So gibt es alleinen in NRW über 20.000 Bürger, die angeben, ganzjährig auf einem Campingplatz zu wohnen.
Baugenehmigungen für Mikrohäuser
Soll als dauerhafter Stellplatz ein Grundstück in einem Wohngebiet genutzt werden, erfordert das Aufstellen eines Tiny Houses wie andere Gebäude auch eine Genehmigung. Dabei gilt es zu prüfen, ob das Kleinhaus mit dem örtlichen Bebauungsplan kompatibel ist. Leider ist das oft nicht der Fall. Gute Erfolgsaussichten bestehen auf einem Stellplatz, dass in einem sogenannten ,,Gebiet zur Entwicklung der Wohnnutzung liegt”. Darin besteht Bauland, dass ganz bewusst für den Bau neuer Wohnlösungen vorgesehen ist.
Es gibt jedoch einige Mindestanforderungen, die das Baurecht an Gebäude hat. Je nach Bundesland können diese abweichen. Hier lohnt sich ein Blick in die jeweilige Landesbauordnung (LBO). In den meisten Regionen gilt jedoch:
- Räume, die dem Aufenthalt dienen, müssen eine Mindesthöhe von 2,40 Metern haben
- Das Tiny House muss über eine Küche sowie ein Bad verfügen
- Bäder und Küchen müssen entweder über ein Fenster oder Lüftungsanlage verfügen
Das Genehmigungsverfahren
Sollte das Tiny House die genannten Kriterien erfüllen, so gilt es, so gilt es, für seinen Stellplatz einen Bauantrag zu stellen. Je nach Region kann dieser in seinem Umfang variieren:
- Verfahrensfreier Bau: Hier obliegt die Verantworten dem Eigentümer. Er ist in der Pflicht zu prüfen, ob das Haus dem Bebauungsplan entspricht. Hier macht es Sinn, sich fachkundigen Beistand beispielsweise von einem Architekten zu holen.
- Mitteilungsverfahren: Hier gilt es einen Unterlagen für den Bau beim zuständigen Amt einzureichen. Welche das sind, kann sich regional unterscheiden. Legt die Behörde kein Veto ein, gilt der Stellplatz für das Tiny House als genehmigt.
- Mehrstufiges Verfahren: Die Behörde prüft den Bauantrag ausführlich und teilt am Ende mit, ob ihm stattgegeben oder ob er abgelehnt wird.