Mobiles Wohnen: Modelle, Möglichkeiten und Genehmigung
Den Traum von den eigenen vier Wänden träumen nach wie vor viele. Gleichzeitig besteht der Wunsch nach Flexibilität. Demgegenüber bedeutet ein Eigenheim meist genau das Gegenteil: Es bindet für längere Zeit an einen festen Ort. Mobiles Wohnen ist die einzige Wohnform, die beides vereint: Den Traum vom Eigenheim, ohne dabei unflexibel zu sein.
Erfordert der neue Job einen Umzug oder schreit das innere Ich nach einer neuen Umgebung, kommt das Haus ganz einfach mit. Gilt das Eigenheim gerade in jüngeren Generationen als antiquiert und spießig, liefern Mobilheime einen zeitgemäßen Kompromiss. Dabei gibt es für mobiles Wohnen heute verschiedene Möglichkeiten.
Hierbei gilt es grob zwei Arten von Mobilhäusern zu differenzieren:
- Bereifte Häuser: Häuser, die mindestens eine eigene Radachse besitzen. Sie lassen sich über eine Anhängerkupplung mit einem Zugfahrzeug verbinden.
- Häuser ohne Fundament: Unterkünfte dieser Kategorie besitzen keine eigenen Räder, sind jedoch dennoch mobil. Auch wenn sich ihr Standort nicht so leicht verlegen lässt wie bei einem Wohnanhänger. Den Transport übernimmt zumeist ein Kran-LKW.
Tiny Houses: Mobil Leben auf kleinstem Raum
Unter einem Tiny House versteht man kleine Holzhäuschen, die auf einem Fahrgestell aufgesetzt sind. Seltener werden auch mobile Wohncubes ohne eigenes Fahrgestell als solches bezeichnet. In Abgrenzung dazu spricht man bei bereiften Kleinhäusern auch von Tiny Houses on Wheels.
Deren Wohnfläche liegt meist unterhalb von 30 qm. Dabei wirken die mobilen Minihäuser von Innen deutlich größer als es sich von außen vermuteten lässt. So dient die fahrbare Wohnung nicht nur als Singlehaus, sondern ermöglicht auch mobiles Wohnen für Paare.
Haus mit Fahrgestell |
Haus ohne Fahrgestell |
Mobile Bungalows als transportabel Eigentumswohnung
Mobile Bungalows, Wohncontainer und Modulhäuser stehen nicht auf einem Trailer. Anders als bei Tiny Houses handelt es sich dem zur Folge nicht um Wohnanhänger. Dennoch lassen auch sie sich in Teilen oder als Ganzes transportieren, in den meisten Fällen mit einem Kran-Lkw. Da es sich im Sinne des Verkehrsrechts nicht um Anhänger handelt, sind bei mobilen Bungalows auch Größere Grundrisse möglich.
Auch hier dominiert wie bei den meisten Formen mobilen Wohnens Holz als Baumaterial. Es ist deutlich leichter als Ziegel und Beton, weshalb es sich hervorragend zum Bau fahrbarer Behausungen eignet. Unabhängig von seinen ökologischen Vorteilen überzeugt Holz durch gute Dämmwerte. Das führt dazu, dass Holzhäuser mit dünneren Dämmschichten auskommen. Das wiederum minimiert die Wanddicke und vergrößert den Wohnraum.
Die rechtliche Sicht auf fahrbare Häuser
Solange ein Tiny House fährt, gilt es aus rechtlicher Sicht als Fahrzeug. Das ändert sich in dem Moment, in dem man es abstellt und längerfristig als Wohnsitz bezieht. Von nun an betrachtet es das Recht als Gebäude mit allen dazugehörigen Pflichten. Dazu gehört vor allem eine Baugenehmigung durch die örtliche Gemeinde oder das Bauamt.
Mobiles Wohnen sehr wörtlich zu nehmen und Standort stetig zu wechseln, ist übrigens keine Option. So sieht der Staat eine feste Meldeadresse als Erstwohnsitz vor. Es gibt jedoch auch Schlupflöcher: Beispielsweise indem man sich eine Briefkasten Adresse als vermeintlicher Mitbewohner von Freunden besorgt.
Eine weitere rechtliche Grauzone besteht darin, sein Mobilheim auf dem Campingplatz abzustellen. Streng genommen ist das Dauercampen als Erstwohnsitz zwar auch nicht erlaubt, in der Regel drücken Gemeinden hier jedoch ein Auge zu.